Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen:

Für Sie besteht generell die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse nach der Höhe des Zuschusses.

 

Hinweis: Gerne besprechen wir gemeinsam telefonisch die Einzelheiten der Beantragung und weitere Fragen. Das erspart Ihnen und Ihrem Arzt wertvolle Zeit.

  • Bitte lassen Sie zunächst die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit allen ernährungsrelevanten Diagnosen
    von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen.
  • In der Regel benötigt Ihre Krankenkasse auch einen Kostenvoranschlag über den voraussichtlichen Umfang und die Dauer der geplanten Ernährungstherapie. Diesen Kostenvoranschlag stelle ich Ihnen gerne aus.

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Erforderlich für die Beantragung eines Zuschusses bei Ihrer Krankenkasse.
23-09-01 Ärztliche Notwendigkeitsbeschei
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Wie finde ich eine qualifizierte Ernährungsfachkraft?

Sie suchen eine/n qualifizierte/n Ernährungsberater/in. Die Bezeichnung "Ernährungsberater/in" ist gesetzlich nicht geschützt. Daher erkennen die Krankenkassen nur Ernährungsfachkräfte an, die eine bestimmte berufliche Qualifikation mitbringen. Dies sind primär Ernährungs- und ggf. Haushaltswissenschaftler/innen (Studium der Oecotrophologie) sowie Diätassistent/innen (Berufsausbildung) mit entsprechender Berufserfahrung. Diese Qualifikationen gelten als Voraussetzung für die Krankenkassen, um die Beratungsleistung gegen unseriöse Anbieter abzugrenzen. Zusätzlich ist für die Bezuschussung der Leistungen ein Zertifikat notwendig, das den Ernährungsfachkräften anhand nachgewiesener, kontinuierlicher Fortbildungen von den Berufsverbänden (z.B. VDD, VDOE, DGE, QUETHEB, VFED) erteilt wird.

 

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die Bezuschussung einer Ernährungstherapie ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich dort vor Beginn der Ernährungsberatung/-therapie erkundigen, wie hoch die Kostenbeteiligung ist.

 

Im normalen Sprachgebrauch wird meist von der Ernährungsberatung gesprochen. Jedoch wird zwischen Ernährungstherapie und -beratung unterschieden:

Ernährungsberatung: Es geht um Prävention, das heißt wenn noch keine Erkrankung vorliegt. Die Vorbeugung steht im Vordergrund (§ 20 SGB V). Einer solchen Ernährungsberatung liegt stets ein zertifiziertes Kurskonzept zugrunde. Diese Zertifikate werden von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) erteilt. Beispiel: "Gesund essen und genießen nach Feierabend".

Ernährungstherapie: Hier geht es um bereits vorliegende Erkrankungen, z.B. eine Nahrungsmittelallergie (§ 43 SGB V).

 

Bei Fragen dazu können Sie mich gerne kontaktieren.