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Für Sie besteht generell die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer
Krankenkasse nach der Höhe des Zuschusses.
Hinweis: Gerne besprechen wir gemeinsam telefonisch die Einzelheiten der Beantragung und weitere Fragen. Das erspart Ihnen und Ihrem Arzt wertvolle Zeit.
Ernährungsberatung:
Im normalen Sprachgebrauch wird meist von der Ernährungsberatung gesprochen. Jedoch wird zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie unterschieden. Bei der Ernährungsberatung geht es um Prävention, das heißt wenn noch keine Erkrankung vorliegt. Die Vorbeugung steht im Vordergrund (§ 20 SGB V).
Die Ernährungsberatung soll dazu dienen, ernährungsbedingten Erkrankungen wie Übergewicht, Diabetes und vielem mehr vorzubeugen. Einzelheiten regelt § 20 SGB V.
Diese Form der Beratung ist für Gesunde konzipiert und erfolgt auf freiwilliger Basis.
Ernährungstherapie: Hier geht es um bereits vorliegende Erkrankungen, z.B. Morbus Crohn Einzelheiten regelt § 43 SGB V. Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist in jedem Fall erforderlich.
Was übernimmt die Krankenkasse?
Die Bezuschussung einer Ernährungstherapie ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich dort vor Beginn der Ernährungstherapie erkundigen, wie hoch der Zuschuss ist.
Ihr Anliegen auf den Punkt gebracht
Es besteht auch die Möglichkeit eine Beratung zu ausgewählten Themen zu buchen. Beispiele sind:
Bei Fragen dazu können Sie mich gerne kontaktieren.